Solarpflicht in Bayern

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In Bayern wurden in den letzten Jahren verschiedene Regelungen zur Förderung der Solarenergie eingeführt. Hier ein Überblick über die aktuellen Bestimmungen:​

1. Solarpflicht für Nichtwohngebäude

  • Seit 1. März 2023: Neubauten, die ausschließlich gewerblich oder industriell genutzt werden, müssen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein.

  • Seit 1. Juli 2023: Diese Pflicht wurde auf alle anderen neuen Nichtwohngebäude ausgeweitet.

2. Soll-Vorschrift für Wohngebäude

Seit 1. Januar 2025: Für neue Wohngebäude und bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird, besteht eine gesetzliche Soll-Vorschrift zur Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, das heißt, es gibt keine Verpflichtung zur Umsetzung.

3. Ausnahmen von der Solarpflicht

Folgende Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen:

  • Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmetern.

  • Gebäude oder Gebäudeteile, die Wohngebäuden dienen, wie Garagen, Carports oder Schuppen.

  • Unterirdische Bauten.

  • Gewächshäuser.

  • Traglufthallen und Zelte.

  • Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Gebäude.

Fazit

Während für Nichtwohngebäude in Bayern eine verbindliche Solarpflicht besteht, gibt es für Wohngebäude seit Januar 2025 lediglich eine Empfehlung zur Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Regelungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und zum Klimaschutz beitragen.